Erfahren Sie, wie Sie sich auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) über kommunale Leistungen, wie das Beantragen eines Reisepasses, informieren und diese online abwickeln können.
Übungsleiterpauschale geltend machen
Einnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr steuerfrei.
Diese sogenannte Übungsleiterpauschale können Sie geltend machen für:
- nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten
- die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.
Voraussetzungen
Sie üben eine der oben genannten begünstigten Nebentätigkeiten im Dienst oder im Auftrag
- einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
- eines steuerbegünstigten Vereins
zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke aus.
Bei steuerbegünstigten Vereinen ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit ebenfalls der Förderung dieser steuerbegünstigten Zwecke dient. Dementsprechend wird die Steuerbefreiung auch gewährt, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeübt wird.
Für eine Tätigkeit im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt die Steuerbefreiung nicht in Betracht.
Hinweis: Eine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.
Inanspruchnahme von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können Sie nur nebeneinander in Anspruch nehmen, wenn es sich um zwei verschiedene Tätigkeiten (bei derselben oder verschiedenen Körperschaften) handelt. Diese Tätigkeiten müssen
- nebenberuflich ausgeübt werden,
- voneinander trennbar sein,
- gesondert vergütet werden,
- eindeutig geregelt sein und
- tatsächlich durchgeführt werden.
Zuständige Stelle
das für Sie zuständige Finanzamt
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Die Übungsleiterpauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Fristen
jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung
Hinweise
Keine
Erklärvideos des Serviceportals Baden-Württemberg
Wie kann ich recherchieren und finden?
Erfahren Sie, wie Sie mit den Suchfunktionen auf dem Serviceportal ganz einfach und schnell alle Informationen zu den von Ihnen gewünschten kommunalen Leistungen finden: welche Behörde ist zuständig? Wer ist mein Ansprechpartner? Wie sind die Öffnungszeiten? Welche Dokumente benötige ich? Kann ich den Vorgang vollständig online abwicklen? So sparen Sie mit dem Serviceportal eine Menge Zeit - und Nerven.
Wie beantrage ich einen Reisepass?
Wie stelle ich einen Bauantrag?
Erfahren Sie, wie Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) ganz einfach einen Bauantrag stellen können, der dann im "virtuellen Bauamt" vollständig digital bearbeitet wird. Der Gang zum Bauamt wird damit überflüssig!