Schornsteinfeger beauftragen

Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:

  • Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
  • Messen der Abgaswerte

Folgende Aufgaben bleiben dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin vorbehalten:

  • Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
  • Feuerstättenschau
  • Führung des Kehrbuchs

Voraussetzungen

Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen

  • als Eigentümer oder Eigentümerinnen von Haus- und Wohnungseigentum oder
  • als Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Zuständige Stelle

Jeder Betrieb, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

Feuerstättenbescheid

Kosten

  • nicht hoheitliche Aufgaben: Den Preis für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie frei verhandeln. Lassen Sie sich vom Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl ein Angebot unterbreiten. Beachten Sie, dass es sich um gewerbliche Arbeiten handelt und die Betriebe nicht verpflichtet sind, Ihren Auftrag anzunehmen.
  • hoheitliche Aufgaben: Die Kosten sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes (KÜO) festgesetzt. Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie diese zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

keine

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Verfahrensablauf

Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer bzw. Haus- oder Wohnungseigentümerin nach jeder Feuerstättenschau oder nach einer Bauabnahme von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in sieben Jahren statt.

Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.

Fristen

Die Fristen zur Durchführung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid.

Hinweise

keine

Erklärvideos des Serviceportals Baden-Württemberg

Wie kann ich recherchieren und finden?

Erfahren Sie, wie Sie mit den Suchfunktionen auf dem Serviceportal ganz einfach und schnell alle Informationen zu den von Ihnen gewünschten kommunalen Leistungen finden: welche Behörde ist zuständig? Wer ist mein Ansprechpartner? Wie sind die Öffnungszeiten? Welche Dokumente benötige ich? Kann ich den Vorgang vollständig online abwicklen? So sparen Sie mit dem Serviceportal eine Menge Zeit - und Nerven.

Wie beantrage ich einen Reisepass?

Erfahren Sie, wie Sie sich auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) über kommunale Leistungen, wie das Beantragen eines Reisepasses, informieren und diese online abwickeln können.

Wie stelle ich einen Bauantrag?

Erfahren Sie, wie Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) ganz einfach einen Bauantrag stellen können, der dann im "virtuellen Bauamt" vollständig digital bearbeitet wird. Der Gang zum Bauamt wird damit überflüssig!