Erfahren Sie, wie Sie sich auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) über kommunale Leistungen, wie das Beantragen eines Reisepasses, informieren und diese online abwickeln können.
Steuerliche Vergünstigungen für Familien
- Kinderfreibetrag
EUR: 2.810
Gegebenfalls erhalten Sie stattdessen Kindergeld, je nachdem was für Sie günstiger ist. - Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
EUR 1.464 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
EUR 4.260 zuzüglich EUR 240 je weiterem Kind - Kinderbetreuungskosten:
2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind und Jahr
Das gilt für Alleinerziehende und Eheleute. - Schulgeld:
30 % des gezahlten Schuldgelds ohne die Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung, höchstens EUR 5.000 pro Kind und Jahr - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihr Kind: individuell und unter Vorliegen weiterer Voraussetzungen
- Aufwendungen für ein volljähriges Kind, das eine Berufsausbildung macht und dazu auswärtig untergebracht ist:
bis zu EUR 1.200
Voraussetzung ist, dass Sie für dieses Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. - Elterngeld: steuerfrei, es wird jedoch für die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihren übrigen Einkünften zugerechnet.
- Zahlungen Ihres Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder unter sechs Jahren und für die kurzfristige Betreuung von Kindern aus beruflichen Gründen: steuerfrei
Ehepaare mit oder ohne Kinder und Alleinstehende mit Kindern stehen als Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Für die Erziehung der Kinder entstehen den Familien erhebliche Kosten. Die daraus resultierende Mehrbelastung wird durch diese Steuervergünstigungen zumindest teilweise abgemildert.
Weiterführende Themen
Leistungen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
Weiterführende Themen
Leistungen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
Erklärvideos des Serviceportals Baden-Württemberg
Wie kann ich recherchieren und finden?
Erfahren Sie, wie Sie mit den Suchfunktionen auf dem Serviceportal ganz einfach und schnell alle Informationen zu den von Ihnen gewünschten kommunalen Leistungen finden: welche Behörde ist zuständig? Wer ist mein Ansprechpartner? Wie sind die Öffnungszeiten? Welche Dokumente benötige ich? Kann ich den Vorgang vollständig online abwicklen? So sparen Sie mit dem Serviceportal eine Menge Zeit - und Nerven.
Wie beantrage ich einen Reisepass?
Wie stelle ich einen Bauantrag?
Erfahren Sie, wie Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) ganz einfach einen Bauantrag stellen können, der dann im "virtuellen Bauamt" vollständig digital bearbeitet wird. Der Gang zum Bauamt wird damit überflüssig!