Erfahren Sie, wie Sie sich auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) über kommunale Leistungen, wie das Beantragen eines Reisepasses, informieren und diese online abwickeln können.
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- Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden
Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden
Jeder Hundehalter sollte mindestens das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung kennen.
Die Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden sind in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt.
Zu den Anforderungen an die artgerechte Haltung gehören neben der bedürfnisgerechten Versorgung mit Futter und Wasser und einer ausreichenden Gesundheitsvorsorge vor allem ein regelmäßiger Auslauf und ausreichende Sozialkontakte, sowohl zu anderen Hunden als auch zu Menschen.
Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie Hundesteuer zahlen, die ihre Wohngemeinde erhebt. Die Hundesteuer ist je nach Gemeindesatzung unterschiedlich hoch.
Für bestimmte Hunderassen (zum Beispiel solche, die als Kampfhunde gelten) kann Ihre Wohnortgemeinde eine erhöhte Hundesteuer erheben.
Die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Baden-Württemberg in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde geregelt. Dort ist auch festgelegt, welche Hunde als gefährlich beziehungsweise als sogenannte "Kampfhunde" gelten.
Wenn Sie einen solchen Hund halten möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde eine Erlaubnis zur Haltung eines "Kampfhundes" beantragen. Dazu ist es notwendig, dass Sie nicht nur ein berechtigtes Interesse, sondern auch die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Bei Rassen, die laut Verordnung als Kampfhunde gelten, kann eine Verhaltensprüfung durchgeführt und die vermutete Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden.
Hinweis: Für Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft nicht widerlegt ist, besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Darüber hinaus besteht für weitere Rassen ein Leinenzwang. Individuell gefährliche Hunde jeder Rasse sind so zu halten, dass von diesen keine Gefahren für Personen und andere Tiere ausgehen.
Weiterführende Themen
Leistungen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Weiterführende Themen
Leistungen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Erklärvideos des Serviceportals Baden-Württemberg
Wie kann ich recherchieren und finden?
Erfahren Sie, wie Sie mit den Suchfunktionen auf dem Serviceportal ganz einfach und schnell alle Informationen zu den von Ihnen gewünschten kommunalen Leistungen finden: welche Behörde ist zuständig? Wer ist mein Ansprechpartner? Wie sind die Öffnungszeiten? Welche Dokumente benötige ich? Kann ich den Vorgang vollständig online abwicklen? So sparen Sie mit dem Serviceportal eine Menge Zeit - und Nerven.
Wie beantrage ich einen Reisepass?
Wie stelle ich einen Bauantrag?
Erfahren Sie, wie Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) ganz einfach einen Bauantrag stellen können, der dann im "virtuellen Bauamt" vollständig digital bearbeitet wird. Der Gang zum Bauamt wird damit überflüssig!