Unsere Gemeinde/Verhaltensregeln und Hygienetipps


Was bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) zu tun ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem sind auf dieser Seite Hygienetipps, weiterführende Links und hilfreiche Telefonnummern zu finden.

Arzt kontaktieren und aufsuchen

Im Verdachtsfall bei Fieber, Husten oder Atemnot sollte zuerst ein Anruf beim Hausarzt oder einer Notfallpraxis unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 erfolgen. Nach telefonischer Anmeldung, unter Hinweis auf Ihre Reise oder die Symptome, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Das Landesgesundheitsamt hat außerdem eine Telefonhotline unter der Telefonnummer 0711 904 39555 eingerichtet. Diese ist täglich von 9.00 - 18.00 Uhr erreichbar. Aufgrund der aktuellen Auslastung bedeutet ein Freizeichen in der Hotline derzeit, dass alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Wir bitten um Geduld. Gleiches gilt für Telefonate mit dem Gesundheitsamt Karlsruhe.

Des Weiteren gibt es ein Infotelefon für Bürger/-innen des Stadt- und Landkreises Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721 133 3333. Dieses ist wie folgt erreichbar: Montag - Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr; Wochenende von 9.00 - 16.00 Uhr

Ein weiteres Infotelefon des Landratsamtes Karlsruhe ist unter 0721 936 93 333 zu erreichen.

Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben oder persönlichen Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten einen Arzt aufsuchen.

Ein medizinisch unbegründeter, unaufgeforderter eigenständiger Gang in die Notaufnahme einer Klinik gefährdet andere Patienten mit geschwächtem Immunsystem und blockiert wichtige Ressourcen in der Notfallversorgung schwerstkranker oder verunfallter Mitmenschen.

Kontakt meiden

Bis zur Klärung des tatsächlichen Erregers sollte man Kontakte zu anderen Personen meiden und zu Hause bleiben.

Daheim bleiben

Die zunächst häusliche Isolation ist wichtig, um eine mögliche Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. Das Gesundheitsamt meldet sich zügig bei den Erkrankten und klärt das weitere Vorgehen ab.
Die zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind sowohl mit der integrierten Leitstelle, die Notrufe entgegennimmt, als auch dem Klinikverbund und der Kreisärzteschaft im engen Austausch.

Hygieneregeln beachten

Die Ansteckung verläuft – wie auch bei der echten Grippe und anderen akuten Atemwegsinfektionen – über Tröpfcheninfektion. Es schützen: die Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten.

  1. Vermeiden Sie am besten das Händeschütteln.
  2. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife.
  3. Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.
  4. Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg.
  5. Halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen.
  6. Halten Sie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter).

Was passiert im Falle eines positiven Corona-Tests?

Aufgrund der hohen Anzahl an Infizierten im Rahmen der Corona-Pandemie werden die positiv getesteten Personen durch das Gesundheitsamt kontaktiert und mündlich und schriftlich über die erforderliche Isolation informiert. Zuletzt gab es laut Landratsamt Hinweise, dass die Isolation nicht in allen Fällen streng eingehalten wurde. Deshalb ist es nunmehr notwendig, infektionsschutzrechtliche Maßnahmen gegenüber den Infizierten und den Kontaktpersonen zu erlassen. Das bedeutet die regelmäßige Anordnung der häuslichen Isolation nach dem IfSG. Zuständig hierfür sind die Ortspolizeibehörden (§ 1 Abs. 6 IfSGZuVO).

Corona-Erklärvideo in leichter Sprache

Erklärvideo zur korrekten Verwendung von Alltagsmasken