Kinderbetreuung
Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten verfügt über neun Betreuungseinrichtungen für Kinder. Träger sind der Diakonieverein Linkenheim-Hochstetetn, die AWO-Sozialdienste gGmbH, der Postillon e.V. sowie die Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V.
Es gibt eine reine Kinderkrippe ("Kinderreigen"), zwei Einrichtungen, die sowohl Krippengruppen als auch Kindergartengruppen betreuen ("Abenteuerland" und "Vogelnest") und zwei Einrichutngen mit altersgemischten Gruppen ("Kribbelkrabbel" ab zwei Jahren und "Kita im Quartier der Vielfalt" ab einem Jahr).
Zudem können Krippenkinder ab 18 Monaten in den Spielgruppen in der "Zwergenstube" betreut werden. Für Kinder ab einem Jahr ist zusätzlich die Betreuung in Privatwohnungen durch Tagespflegepersonen, die TigeR-Gruppe des Tageselternvereins Bruchsal und eine selbstständige Tagesmutter möglich. Die Inbetriebnahme einer weiteren Ü3-Gruppe in Form einer Waldgruppe des Kindergartens "Wunderfitz" ist für September 2023 geplant.
Die zwei Schülerhorte bieten Ganztagesbetreuung und Halbtagesbetreuung (mit/ohne Mittagessen) und Kernzeitbetreuung (ohne Ferienbetreuung) an. Daneben besteht die Möglichkeit, das Angebot des Tageselternvereins oder nutzen.
Hier finden Sie die Elternbeiträge für Kindergärten und Kinderkrippen für das Kindergartenjahr 2023/2024.
Hier finden Sie die Beitragsordnung für die Kita der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V.
Für Eltern und Sorgeberechtigte, die sich die Kosten für eine Kinderbetreuung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einem Schülerhort nicht leisten können, gewährt der Landkreis Karlsruhe wirtschaftliche Jugendhilfe. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie tatsächlich anspruchsberechtigt sind, so lassen Sie prüfen, ob zumindest eine teilweise Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt erfolgen kann.
Weitergehende Informationen zur wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises erhalten Sie auf der Homepage des Jugendamtes (Link). Dort finden Sie auch alle Informationen zu Ihren Ansprechpartnern, die Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und der Anlagen (Mietbescheinigung und Bescheinigung der Betreuungseinrichtung) gerne behilflich sind.
! Stichtag für die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/24 (Betreuungsangebote ab dem 01.09.2023)
ist der 1. März 2023 !
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem Kindergartenjahr 2023/24 bieten wir in Linkenheim-Hochstetten eine zentrale Vormerkung zur Kinderbetreuung an. Wir hoffen, so die Betreuungsplätze möglichst passgenau verteilen zu können und einen besseren Überblick über Ihre Betreuungswünsche zu erhalten.
Damit können Sie Ihr Kind von zu Hause aus im Online-Verfahren zur Kinderbetreuung in unserer Gemeinde anmelden.
Sie haben die Möglichkeit bis zu drei Wunscheinrichtungen anzugeben. Die Daten werden von der zentralen Stelle der Gemeindeverwaltung erfasst, an die gewünschten Einrichtungen weitergeleitet und in den Einrichtungen bearbeitet.
Sie finden auch weiterhin alle wichtigen Informationen zu unseren Betreuungseinrichtungen auf der Homepage der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten unter www.linkenheim-hochstetten.de. Zusätzlich sind auch im Online-Verfahren alle notwendigen Informationen eingebunden.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine schöne und bereichernde Zeit, sowie eine erfolgreiche Anmeldung!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Michael Möslang
Anmeldeverfahren:
Hier finden Sie den Link zur zentralen Vormerkung.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Vormerkung von den Kindertageseinrichtungen nur bearbeitet werden kann, wenn diese vollständig ausgefüllt wurde und die Arbeitgeberbescheinigung fristgemäß spätestens sechs Monate vor gewünschter Aufnahme in der Einrichtung in der Vormerkung hochgeladen wurde.
Sollten Sie sich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis in Elternzeit befinden, lassen Sie sich bitte auch hier von Ihrem Arbeitgeber Ihren Beschäftigungsumfang bestätigen. Nur so können wir Ihnen die entsprechenden Sozialpunkte gutschreiben.
Weitere Informationen zur zentralen Vormerkung find Sie in unserem Flyer. Bitte denken Sie daran, dass Sie aus dem System der zentralen Vormerkung automatisch generierte E-Mails erhalten werden. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Spam-Filter.
! Stichtag für die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/24 (Betreuungsangebote ab dem 01.09.2023) ist der 1. März 2023 ! Alle Anmeldungen die bis zu diesem Datum vollständig eingegangen sind und eine Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtungen bis 29.02.2024 erfordern, werden in der ersten Vergaberunde berücksichtigt.
Selbstverständlich sind auch Vormerkungen für die folgenden Jahre (ab Geburt Ihres Kindes) bereits möglich und zur besseren Planung für den zukünftigen Bedarf auch erwünscht.
Für alle Fragen rund um das Thema „Zentrale Vormerkung zur Kinderbetreuung“ wenden Sie sich bitte an Frau v. Langsdorff, kita@linkenheim-hochstetten.de bzw. 07247/802-27.
1. Spielt das Anmeldedatum als Aufnahmekriterium eine Rolle?
Nein. Stichtag für die Vormerkung für das folgende Kindergartenjahr (01.09. – 31.08.) ist der 01.März.
Wer einen Betreuungsplatz für das Kindergartenjahr 2023/24 benötigt muss sein Kind also bis zum 01.03.2023 in der zentralen Vormerkung angemeldet haben um am Platzvergabeverfahren teilnehmen zu können. Mit Einführung der zentralen Vormerkung wurde das Aufnahmeverfahren für alle Kindergärten vereinheitlicht.
Folgende Aufnahmekriterien werden von allen Trägern/ Kindertageseinrichtungen berücksichtigt:
- Die Anmeldung für einen Kindergarten-/Krippenplatz erfolgt erst nach der Geburt.
- Die Anmeldung muss spätestens sechs Monate vor Aufnahmedatum erfolgen.
- Das Alter der Kinder wird berücksichtigt, d.h. ältere Kinder erhalten zuerst einen Platz.
- Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen.
- Sofern möglich erhalten Krippenkinder in den zugehörigen Kindergärten bevorzugt einen Platz.
- Kinder berufstätiger Eltern und Alleineerziehender erhalten bei sonst gleichwertigen Kriterien den Vorzug. Daher ist das Hochladen der Arbeitgeberbescheinigung(en) zwingend notwendig.
- Bitte beachten Sie, dass das Anmeldedatum der Vormerkung bei den Vergabekriterien keine Berücksichtigung findet.
2. Ich habe den Stichtag verpasst!
Eltern, die durch Zuzug oder aus anderen Gründen den Anmeldestichtag verpasst haben, können ihr Kind jederzeit online vormerken und nehmen dann am Nachrückverfahren teil.
3. Wir ziehen erst nach Linkenheim-Hochstetten um!
Wir bitten Sie, Ihre aktuelle Meldeanschrift bei der Vormerkung anzugeben und nicht die künftige Adresse in Linkenheim-Hochstetten. Ihre Vormerkung kann sonst nicht bearbeitet werden.
Bitte geben Sie im Formular zur Vormerkung unter „Wichtige Informationen zum Kind“ an, dass Sie vorhaben, nach Linkenheim-Hochstetten umzuziehen. Bitte vermerken Sie dort auch die künftige Anschrift sowie das voraussichtliche Zuzugsdatum.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!
4. Was passiert, wenn ich mein Kind vorgemerkt habe?
Wenn Sie Ihre Vormerkung gespeichert haben, wird diese zunächst von der Gemeindeverwaltung geprüft und anschließend an die von Ihnen gewünschten Einrichtungen weitergeleitet.
Die von Ihnen priorisierte erste Einrichtung bearbeitet Ihre Anfrage und teilt Ihnen den gewünschten Platz zu, sofern ein Platz zur Verfügung steht.
Wenn die Einrichtung keinen Platz anbieten kann, wird Ihre Vormerkung an Einrichtung 2 weitergeleitet usw.
Von den Einrichtungen erhalten Sie zeitnah eine Mitteilung mit der Information ab wann und in welcher Einrichtung Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Bitte nehmen Sie erst nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Einrichtung Kontakt mit der Einrichtungsleitung auf!
5. Ich habe mich vertippt oder es hat Änderungen gegeben. Kann ich meine Vormerkung nach dem Speichern noch bearbeiten?
Ja, allerdings nur solange Sie noch keine Platzzusage haben.
Mit Ihrem Passwort können Sie die gewünschten Änderungen vornehmen.
Erst nach dem Speichern werden Ihre Änderungen für uns sichtbar und können von den Einrichtungen bearbeitet werden. Bedenken Sie bitte, dass eine Kindergartenleitung langfristig plant. Zu viele und zu kurzfristige Änderungen sollten möglichst vermieden werden.
6. Ich kann den gewünschten Kindergarten/die gewünschte Krippe nicht auswählen.
In der Maske zur Zentralen Vormerkung können Sie drei Einrichtungen auswählen.
Zuvor geben Sie jedoch die gewünschte Betreuungszeit an. Sollten Sie eine Einrichtung nicht auswählen können, liegt es daran, dass die gewünschte Betreuungszeit oder Betreuungsform (U3/Ü3) in dieser Einrichtung nicht angeboten wird.
7. Muss ich drei Kindergärten/Krippen auswählen?
Nein, sie können bis zu drei Einrichtungen auswählen. Wir empfehlen Ihnen aber, die Auswahlmöglichkeiten auszunutzen. Mehr als eine Vormerkung pro Kind (jeweils im U3-und Ü3-Bereich) ist nicht erlaubt.
8. Muss für den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten eine neue Vormerkung gemacht werden?
Ja, für diesen Wechsel ist eine erneute Vormerkung erforderlich.
Bitte füllen Sie dafür eine neue Vormerkung aus. Dies gilt auch, wenn die Krippe und der Kindergarten in einer Einrichtung sind und sollte spätestens 6 Monate vor dem Wechsel in den Kindergarten geschehen.
Ausnahme: ihr Kind besucht bereits eine altersgemischte Gruppe.
9. Was ist, wenn ich von allen ausgewählten Einrichtungen eine Absage erhalten habe?
Sie haben die Möglichkeit in der Eingabemaske andere/neue Einrichtungen auszuwählen. Für die Änderung der Einrichtung melden Sie sich mit Ihrem Passwort und Ihrem Benutzernamen erneut an. Sobald sich die Maske öffnet, können Sie die Änderung vornehmen. Gerne können Sie sich auch mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.
10. Ich habe von meiner Wunsch-Kita zum ausgewählten Aufnahmedatum keinen Platz erhalten und möchte mich auf die Warteliste setzen lassen.
Auch dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir können Sie auf den Status "Warteliste" setzen, so wird Ihre Vormerkung von dieser Einrichtung weiterhin berücksichtigt, sobald ein Platz dort frei wird.