Geschäftsordnung
Mit Beschluss vom 14. Oktober 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen, das insbesondere zentrale Änderungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorsieht.
Aus diesem Grund hat sich nach § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2017, folgende Geschäftsordnung ergeben:
Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten