Gemeindewald

Der Gemeindewald prägt zusammen mit dem Rhein und den Baggerseen das Landschaftsbild unserer Gemeinde. Er erfüllt viele wertvolle Funktionen. Jogger, Radfahrer, Spaziergänger und Jäger nutzen den Wald, ebenso wie die Gemeinde selbst, die durch ihn Forsterträge erzielt. Gleichzeitig ist er landschaftsbildprägende Naturkulisse und Schutzraum für Pflanzen und Tiere.

Die Gemarkung Linkenheim Hochstetten ist zu 28,1 % bewaldet. Die Waldfläche beträgt zusammen 509 ha und umfasst Gemeindewald auf der Niederterrasse, in der Aue sowie größere Flächen Staatswald auf der Hardt. Der Wald ist eng mit großen Schilfflächen, Altrheinarmen, Baggerseen, Deichen, weiteren Biotopflächen und Äckern verzahnt. Hieraus erwächst die besondere Bedeutung des Waldes.

Ein Großteil der gemeindeeigenen Wälder liegt in der Flußauenlandschaft direkt am Rhein. Die ursprünglichen natürlichen und auenökologischen Verhältnisse wurden seit Jahrhunderten durch vielfältige menschliche Einflussnahmen (z.B.: Tulla´sche Rheinkorrektion, Dammbauten) massiv verändert. Die heute vorkommenden Wälder sind daher das Ergebnis langfristiger, menschlicher Kulturtätigkeit.

Es ist eine Aufgabe und Selbstverpflichtung für unsere Generation, diese Wälder zu erhalten, zu nutzen und allmählich in einen den vorzufindenden Standortverhältnissen entsprechenden, möglichst naturnahen Zustand zu bringen.

Wir wollen unseren Wald in seiner Unterschiedlichkeit erhalten und weiterentwickeln. Daher hat sich die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten in einen Beteiligungsprozess begeben, an dessen Ende ein Waldleitbild als verbindliche Vorgabe für die Nutzungsschwerpunkte einzelner Waldbereiche steht. Nutzungsfunktion, Schutzfunktion und Erholungsfunktion des Waldes werden dabei berücksichtigt.

Wir erleben derzeit den größten Waldumbau seit rund 150 Jahren. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass auch auf unserer Gemarkung das Eschentriebsterben und die Dürresommer der vergangenen Jahre deutliche Spuren an unseren Hauptbaumarten hinterlassen haben. Allein die Esche macht rund 20 Prozent unserer Waldfläche aus und muss in Folge des Eschentriebsterben in den kommenden Jahren durch andere Baumarten ersetzt werden.  

Aktuelles aus dem Gemeindewald

Am Freitag, 20.10.23, hat der Gemeinderat die Preise und die Fortschreibung der Vergabemodalitäten für die kommende Holzsaison abschließend beraten. Das Ziel der Gemeinde ist es, das vorhandene Holz zu moderatem Preis für den privaten häuslichen Gebrauch möglichst gerecht zu verteilen und einen Grundbedarf zu ermöglichen. Die Vergabe erfolgt im Prinzip wie im vergangenen Winter. Beim Preis wurde eine leichte Erhöhung entsprechend der Empfehlung des Forstamtes vorgenommen, der im Wesentlichen die Kostensteigerung bei der Holzernte ausgleicht.
 
Die Preise im kommenden Winter sind:

Buche: 80.- €/Fm
Esche und sonstiges Hartlaubholz: 70.- €/Fm
Erle/Linde/Nadelholz: 49.- €/Fm
Weichlaubholz/Pappel: 45.- €/Fm
Schlagraum: 5-15,- €/FM
 
Die Vergabe des Holzes erfolgt nach folgenden Kriterien:

·         Im Losverfahren
·         Voraussetzung für die Teilnahme an den Losverfahren ist die Vorlage eines Kettensägescheins (ist bei Kunden aus dem vergangenen Winter bereits registriert)
·         Berechtigt sind Einwohner*innen aus Linkenheim-Hochstetten
·         Vergabe für den privaten Gebrauch
 
Vergabemodalität für Schlagraum:

·         Pro Besteller können max. zwei Lose Schlagraum erworben werden

Bestellformular Flächenlos


Vergabemodalitäten für Festmeter Brennholz:

·         Pro Besteller von zwei bis max. sechs FM entsprechend Preisliste
·         Die Zuteilung erfolgt innerhalb einer Spanne von ein bis drei bzw. drei bis sechs Fm je nach Verfügbarkeit oder Poltergröße
·         Der Aufarbeitungszeitraum endet am 30.4.2024. Liegt dann noch Holz im Wald, wird ein Lagergeld von 20 € je FM in Rechnung gestellt.

Bestellformular Brennholz

Die Bestellscheine zur Teilnahme an den Losverfahren liegen ab sofort an der Rezeption im Rathaus aus und sind auf der Webseite unter "Aktuelles aus dem Gemeindewald"zum Download bereitgestellt. Es sind aufgrund geänderter AGB und Datenschutzrichtlinien ausnahmslos die neuen Bestellscheine zu verwenden. Bisher bereits abgegebene Bestellscheine wurden vernichtet.
 
Neukunden müssen eine Kopie des Motorsägenführerscheins des Bestellers beilegen.
 
Der Bestellzeitraum endet nach vier Wochen am Montag, 3. Dezember. Die Bestellungen sind in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen oder direkt an friedhelm.booms@landratsamt-karlsruhe.de zu senden. Andere Bestellwege (mündl., What'sapp, Fax... ) werden nicht akzeptiert.
 
Mit Abschluss der Bestellungen, die fortlaufend nummeriert werden, erfolgt eine nichtöffentliche Verlosung im Rathaus, in der die Besteller gereiht werden. Mit Veröffentlichung der Reihungsliste auf der Webseite ist die Verlosung abgeschlossen. Ab dann werden die Schlagraumlose und die Brennholzpolter entsprechend der Platznummer auf dieser Liste fortlaufend zugeteilt.
 
Bei den Schlagraumlosen erfolgt eine Zuteilung innerhalb der zwei Gruppen PKW bzw. Traktor/4WD.
 
Beim Brennholz lang wird wie im Vorjahr, soweit möglich, dickes oder dünnes Holz gemischt. Eine Bestellung einer bestimmten Baumart oder einer bestimmten Dicke ist nicht möglich - es wird Hartholz sein. Es gibt  diesen Winter keine reine Buche und kein abgelagertes Holz. Pappel, Erle und Nadelholz wird bei der Zuteilungsgröße drei-sechs  FM anteilig zum entsprechenden Preis dazu gemischt. Bei Rückgabe des zugeteilten Loses erlischt der Anspruch für diese Los-Runde.
 
Ist alles Holz vergeben oder haben alle Besteller ihr Holz erhalten, wird ggf. noch einmal ein neuer Bestellzeitraum eröffnet.
 
Alle Informationen und Zwischenstände des Verlosungsverfahrens und der Zuteilung werden fortlaufend unter Aktuelles aus dem Gemeindewald auf www.linkenheim-hochstetten.de zeitnah bekannt gegeben. Von telefonischen Rückfrage zum Zuteilungsstand bitten wir möglichst abzusehen.
 
Die Zuteilung des Holzes ist erst möglich, wenn das Holz fertig an den Waldweg gerückt und vermessen ist. Das hängt u.a. von der Witterung ab, denn weder dem  Wald ist gedient, wenn die Rückegassen zu Schlammpisten verkommen, noch dem  Schlagräumer, der nicht mehr zum Holz kommt. Zudem sollen die Einschlagsunternehmer im November/Dezember in zehn Revieren gleichzeitig sein, was nicht geht, sodass sich trotz bester Planung jede Gemeinde einreihen muss. Über den Jahreswechsel sind dann auch Mitarbeiter der Verwaltung und des Forstamtes im Urlaub, sodass es auch dieses Jahr bis auf Ausnahmen Januar wird, bis die Zuteilung im Briefkasten liegt. Um Verständnis wird gebeten.
 
Allgemeine Hinweise:
1.    Bitte kaufen Sie nur so viel Brennholz, wie Sie wirklich benötigen. Dadurch ermöglichen Sie es uns, mehr Haushalte zu versorgen.
2.    Naturgemäß kann die Bestellmenge oder Baumart nicht exakt bereitgestellt werden, geringe Mehr- oder Mindermengen sowie andere Baumarten müssen in Kauf genommen werden.
3.    Frisch geschlagenes Holz aus dem Wald hat einen Wassergehalt um ca. 50 %. Für eine effiziente und emissionsarme Verbrennung (gem. 1 Bundesimmissionsschutzverordnung) muss Scheitholz auf 20 % herunter getrocknet werden. In der Praxis bedeutet das, dass Scheitholz bei korrekter Lagerung ca. zwei Jahre abtrocknen muss. Ihr aktueller Bedarf kann also mit diesjährigem Brennholz nicht gedeckt werden.
 

Sprechzeiten und Kontaktdaten Förster Booms

Sie erreichen unseren Förster Friedhelm Booms montags bis freitags zwischen 8 bis 17 Uhr
unter den Telefonnummern 0721 936 89610 oder 07247 802-684 und per Mail an friedhelm.booms@landratsamt-karlsruhe.de

Bitte beachten Sie, dass der Förster sehr viel Zeit außerhalb seines Büros verbringt. Hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Er ruft Sie zurück.

Brennholz lang

Unter "Brennholz-lang" versteht man 4–7 m langes, an den Waldweg transportiertes Hartholz.
Die max. Bestellmenge beträgt 6 FM je Besteller, eine Mehr- oder Mindermenge kann vorkommen und ist mit Anerkennung der AGB durch die Bestellung akzeptiert.
Es gibt ausschließlich Holz aus Frischeinschlag des aktuellen Winters. Das Holz ist für den privaten Gebrauch bestimmt.
An Holzarten gibt es u.a. Esche, Ahorn, Schwarznuss, Eiche Erle/Lindes darüberhinaus Pappel und Nadelholz ggf. anteilig bei Menge 4 bis 6 FM nach Rücksprache.

Es ist teils gemischt, teils getrennt gelagert und wird, so wie es kommt, zugeteilt.

Gestohlene Polter werden nicht ersetzt, sodass eine zügige Abfuhr im eigenen Interesse ist. Es werden auch kein Polter getauscht, weil sie nicht gefallen. Sollte ein eklatanter Mangel vorliegen, wie z.B. eindeutig falsche Menge, Holzart, Preis ist dieser zeitnah per Mail zu melden und wird dann geklärt.

Bestellformular Brennholz


Ausgefüllte und unterschriebene Bestellscheine bitte mit - Stichwort Forst - an das Rathaus leiten oder direkt an friedhelm.booms@landratsamt-karlsruhe.de mailen.
Nach Abschluss der Bestellfrist wird ein Reihungsliste per Verlosung erstellt. In Reihenfolge der Nummer werden dann nach Vermessung der Holzpolter die Berechtigten zugeordnet bzw zugelost.
Es gelten für die Aufarbeitung die AGB Brennholz lang.


Nach Bezahlung der Rechnung, die vom Forstamt inkl. Lageplan kommt, kann mit der Aufarbeitung begonnen werden. Die Aufarbeitungsfrist endet in jedem Fall am 30. April.
Bitte die aktuellsten Infos auf www.linkenheim-hochstetten.de/Aktuelles aus dem Gemeindewald oder im Amtsblatt beachten.

Schlagraum

Schlagraum umfasst i.d.R. Kronenreste, nachdem das Stamm-, Industrie- und Brennholz lang gerückt wurde. Desweiteren kann Schlagraum auch markierte dünnere Bäume zum Selbstfällen sein.

Der Schlagraum wird ab dem Winter 2022 / 2023 verlost. Hierbei sind max 2 Flächenlose zu erwerben. Die Losgröße kann zwischen 5 und 10 +- x FM variieren.


Bestellformular Flächenlos


Es ist geplant das im ersten Schritt die Berechtigten innerhalb der Gruppen PKW  Bzw Traktor/4Wd gelost werden. Die Zuteilung des konkreten Loses erfolgt dann a. ebenfalls nach Zufall = Los oder b. nach Kriterien wie Menge, Ortsteil ... Die Überlegung ist noch nicht abschließend getroffen und wird vom Bestellaufkommen und der Verteilung nach Kriterien abhängen. Es gelten für Aufarbeitung a.die AGB des Forstamt bzw. die Schlagraumregeln des Forstrevier Rheinaue.
Bitte die aktuellsten Infos auf www.linkenheim-hochstetten.de/Aktuelles aus dem Gemeindewald  oder im Amtsblatt beachten.

Sprechzeiten Förster

Sprechzeiten und Kontaktdaten Förster Booms

Sie erreichen unseren Förster Friedhelm Booms montags bis freitags zwischen 8 bis 17 Uhr
unter den Telefonnummern 0721 936 89610 oder 07247 802-684 und per Mail an friedhelm.booms@landratsamt-karlsruhe.de

Bitte beachten Sie, dass der Förster sehr viel Zeit außerhalb seines Büros verbringt. Hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Er ruft Sie zurück.

Motorsägenführerschein für private Brennholzwerber

Für die Aufarbeitung von Schlagraum ist die Absolvierung eines 2-tägigen Motorsägenlehrgangs notwendig. Auch für die Aufarbeitung von Brennholz lang ist dieser Motorsägenkurs notwendig. Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist aber grundsätzlich die persönliche Schutzausrüstung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften zu tragen.

Motorsägenlehrgänge findet man z.B. im Internet  mit dem Stichwort Motorsägenlehrgang  / Karlsruhe

Forstamtwirtschaftsmeister des Landkreises, Norbert Zoz, bietet in Bruchsal Motorsägenlehrgänge an.

Sicherheit

Die Sicherheitskleidung umfasst Schnittschutzhose, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzschuhe und Handschuhe. Wenn Schlagräumer und Brennholzkunden von Forst ohne Schutzkleidung im Wald angetroffen werden Sie zur Beendigung der Arbeiten aufgefordert.

Rettungskarten

Für den von uns allen nicht gewünschten Fall, dass ein Unfall geschieht ist die Tel Nr. 112 der Weg die Rettungssanitäter zur Hilfe zu holen. Spätestens hier wird es lebenswichtig zu zweit bei der Waldarbeit zu sein. Die Forstverwaltung hat in Zusammenarbeit mit den Rettungsleitstellen Rettungspunkte festgelegt, wo im Notfall der Rettungswagen in Empfang genommen und zum Unfallort geleitet werden kann. Wenn Ihr Handy empfangsbereit ist, kann dieses auch geortet werden - nicht immer ist der direkte Weg zum Unfallort aber für den Rettungswagen leicht zu finden. Die Rettungskarte ist Teil der Schlagraumzuteilung und ist bei der Aufarbeitung mitzuführen.

Hier finden Sie die Rettungskarte: Rettungskarte

Hier finden Sie ein Merkblatt zu Brennholz: Merkblatt

Sterholz

Sterholz und ofenfertiges trockenes Brennholz wird aus dem Gemeindewald nicht bereitgestellt, organisatorische und wirtschaftliche Gründe machen es unmöglich.

Falls Sie dieses wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an örtliche Brennholzhändler. Deren Adressen finden Sie im Branchenbuch, Internet oder in der örtlichen Presse.

Bild eines Weges in einem Teil des Gemeindewalds