Bebauungspläne
Bebauungspläne sind Satzungen in denen die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten die Bebauungsmöglichkeiten für bestimmte Bereiche von Linkenheim-Hochstetten festgelegt hat. Einen ersten Anhaltspunkt, ob sich Ihr Grundstück in einem Bereich mit Bebauungsplan befindet oder nicht, erhalten Sie aus beiliegendem Übersichtsplan.
Die einzelnen Bebauungspläne können zu den üblichen Öffnungszeiten bei Frau Hager a.hager@linkenheim-hochstetten.de eingesehen werden.
Wenn sich Ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet, beurteilt sich die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich in solchen Fällen schon im Vorfeld einer Planung mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Frau Hager a.hager@linkenheim-hochstetten.de zu einem ersten Vorgespräch.
Der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat in seiner Sitzung am 27.01.2023 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Erlass der Satzung über die Stellplatzverpflichtung von Wohnungen (Stellplatzsatzung) in Linkenheim-Hochstetten nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Bei der Errichtung von Wohngebäuden schreibt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg die Anzahl an nachzuweisenden KFZ-Stellplätzen vor. Durch diese Regelung sind die Bauherren verpflichtet private Stellplätze zu schaffen um die öffentlichen Straßen von ruhendem Verkehr zu entlasten. Mittels einer Stellplatzsatzung haben die Gemeinden die Möglichkeit einen bedarfsgerechten und quartiersbezogenen Stellplatzschlüssel festzusetzen und die gesetzlich vorgegebene Anzahl zu erhöhen. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten verfügt über örtliche Bereiche mit unterschiedlichem Regelungsbedarf. Die Stellplatzsituation wurde von dem beauftragten Stadtplanungsbüro untersucht und Bereiche mit einer angespannten Parkplatzsituation und städtebaulichem Einfluss lokalisiert.
Der Verfahrensablauf gleicht dem eines Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren. Im Rahmen der Offenlage haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit Stellungnahmen zu dem Entwurf der Stellplatzsatzung abzugeben. Die entprechende Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Den Abwägungs- und Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.04.2023. Mit der Veröffentlichung am 04.05.2023 ist die Stellplatzsatzung Inkraftgetreten. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen bei Neubauvorhaben errechnet sich nun anhand der getroffenen Festsetzungen. Bitte beachten Sie, durch die Stellplatzsatzung werden die individuellen Regelungen der Bebauungspläne hinsichtlich der Stellplatzanforderung ersetzt. Die übrigen Festsetzungen der Bebauungspläne bleiben unberührt.
Laufende Bebauungsplanverfahren
Gemarkung Linkenheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat am 21.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Westliche Blankenlocher Straße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB.
Im Rahmen des GEK wurde die Verwaltung vom Gemeinderat mit der sukzessiven Erstellung von Bebauungsplänen für die Quartiere beauftragt, die bisher noch nicht überplant sind. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans “Westliche Blankenlocher Straße” soll der aktuell vorhandene Gebietscharakter gesichert und gemäß dem landesplanerischen Ziel der „Innen- vor Außenentwicklung“ Nachverdichtungspotenzial geprüft und eventuell festgesetzt werden. Auch die geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen der Gemeinde für den Kindergarten in der Blankenlocher Straße 14 werden durch das künftige Planwerk abgedeckt.
Die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte nicht mit den Inhalten des Bebauungsplans „Südlich des Blankenlocher Wegs“ vereinbar. Für die Kinderbetreuungseinrichtung besteht ein dringender Sanierungs- und Erweiterungsbedarf, sodass die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen unumgänglich ist. Im weiteren Verlauf der Blankenlocher Straße in Richtung Karlsruher Straße befinden sich überwiegend Wohnhäuser mit zugehörigen Nebenanlagen. Im rückwärtigen Grundstücksbereich der Wohnhäuser entlang der Karlsruher Straße besteht außerdem das Gelände eines ehemaligen Gärtnereibetriebs mit Wohnhaus und ehemaligen gewerblichen Anlagen. Um das bisher noch nicht von einem qualifizierten Bebauungsplan erfassten Areal städtebaulich zu ordnen wird nicht das bestehende Planwerk geändert sondern das Grundstück in der Blankenlocher Straße 14 aus dem Bebauungsplan „südlich des Blankenlocher Wegs“ rausgetrennt und in den künftigen Geltungsbereich „Westliche Blankenlocher Straße“ integriert.
Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt im Bebauungsplanverfahren. Das beauftragte Stadtplanungsbüro erarbeitet aktuell die detaillierten Festsetzungen des Bebauungsplans.
Ebenfalls in der Sitzung am 21.10.2022 hat der Gemeinderat zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. Die Veränderungssperre beugt baulichen Entwicklungen oder Nutzungsänderungen vor, die den stadtplanerischen Zielen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen könnten.
§ 16 Abs. 1 BauGB schreibt vor, dass die Veränderungssperre von der Gemeinde als Satzung zu beschließen ist. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans überein.
Am 25.02.2022 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung erstrecke sich vom 11.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der Fläche des Wasserwerkes zukünftig auch eine Photovoltaik-Freianlage installieren und betreiben zu können. Durch eine solche Maßnahme wird der regenerative Anteil des in der Gemeinde erzeugten und vor Ort auch verbrauchten Stroms angehoben und damit im Sinne des Klimaschutzes, global betrachtet, der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert.
Der Bebauungsplan "Klärwerk" wird im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB erlassen. Aktuell wird das Artenschutzrechtliche Gutachten erstellt. Dieses wird benötigt um das Planwerk offenzulegen. Im Rahmen der Offenlage haben die Öffentlichkeit und die Träger Öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Am 19.11.2021 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung erstrecke sich vom 03.12.2021 bis einschließlich 05.01.2022.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der Fläche des Wasserwerkes zukünftig auch eine Photovoltaik-Freianlage installieren und betreiben zu können. Durch eine solche Maßnahme wird der regenerative Anteil des in der Gemeinde erzeugten und vor Ort auch verbrauchten Stroms angehoben und damit im Sinne des Klimaschutzes, global betrachtet, der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert.
Der Bebauungsplan "Wasserwerk" wird im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB erlassen. Aktuell wird das Artenschutzrechtliche Gutachten erstellt. Dieses wird benötigt um das Planwerk offenzulegen. Im Rahmen der Offenlage haben die Öffentlichkeit und die Träger Öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Gemarkung Hochstetten
Der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten hat am 23.09.2022 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans „Nussbaumhecken“ beschlossen. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Bereich „Carré am Markt“ ist es der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten aktuell und mittelfristig nicht möglich an anderer Stelle Bauleitplanung zu entwickeln. Um dem hohen Wohnraumdruck entgegenzuwirken ist die Aufsiedlung dieses Areals geplant. So kann, unter Berücksichtigung des Artenschutzes, mittelfristig dringend benötigter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Umsetzung des gemischten Quartiers soll nicht nur der Wohnraumbedarf sondern auch der Gewerbebedarf in Linkenheim-Hochstetten sowie in der Region verträglich entwickelt werden. Um nachhaltige und qualitativ hochwertige Strukturen entstehen zu lassen ist die Schaffung differenzierter Wohnformen und Gewerbeflächen, einer Quartiersgarage sowie die Begrünung des Gebietes vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren. Das beauftragte Stadtplanungsbüro erarbeitet aktuell den städtebaulichen Entwurf des Areals sowie die detaillierten Festsetzungen des Bebauungsplans. Der erforderliche Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich wurde am 21.10.2022 vom Gemeinderat beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll parallel zum Bebauungsplanverfahren verlaufen.
In seiner Sitzung am 17.12.2021 hat der Gemeinderat einen Erschließungsträger für das künftige Bebauungsplangebiet „Nußbaumhecken“ ausgewählt und beauftragt. Die Umlegung der Grundstücke soll ebenfalls parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen. Sobald der städtebauliche Entwurf ausgearbeitet ist werden die privaten Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs über das weitere Umlegungsverfahren informiert.
Am 15.11.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten den Aufstellungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren „Zur Insel Rott“ nach § 13a BauGB gefasst.
Das Gemeindeentwicklungskonzept sieht an dieser Stelle die Etablierung von Wohnflächen vor um der hohen Nachfrage an Wohnraum entgegenzukommen.
Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt im Bebauungsplanverfahren. Das beauftragte Stadtplanungsbüro erarbeitet aktuell die detaillierten Festsetzungen des Bebauungsplans.
Am 15.11.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten den Aufstellungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren „Lochäcker“ nach § 13b BauGB gefasst.
Das Gemeindeentwicklungskonzept sieht die Arrondierung des nord-westlichen Ortseingangs vor. Hier soll der hohen Nachfrage an Wohnraum entsprochen werden und ein durch Wohnbebauung geprägtes Quartier entstehen. Durch einen Kreisverkehr und eine Brücke zum Recyclinghof soll die Ortsauftaktsituation neu gestaltet werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt im Bebauungsplanverfahren. Das beauftragte Stadtplanungsbüro erarbeitet aktuell die detaillierten Festsetzungen des Bebauungsplans.
Geltende Bebauungspläne
Das Landratsamt Karlsruhe stellt nun ein Portal zur Verfügung, auf dem nach aktuell geltenden Bebauungsplänen gesucht werden kann. Den entsprechenden Link finden Sie hier:
https://geoportal.landkreis-karlsruhe.de/kreiskarte/synserver?project=GDI-KA&client=flex
Eine Anleitung zur Nutzung finden Sie in diesem Dokument: Anleitung
Wir digitalisieren aktuell die bestehenden Bebauungspläne und stellen sie dann an dieser Stelle zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass die Aufstellung noch nicht vollständig ist.