Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung zwei gesonderte Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht: "Lochäcker" und "Zur Insel Rott" sollen die beiden Gebiete im Norden der Gemarkung heißen (siehe auch Amtliche Bekanntmachungen).
Der Ortsauftakt aus Dettenheim kommend soll durch einen Kreisverkehr geregelt werden. Zudem soll im Rahmen der Bebauung eine Zuwegung zum Recyclinghof über das Ortsstraßennetz ermöglicht werden. Auf diese Weise kann die Generalsanierung der 2 Kilometer langen Außenbereichszuwegung über den Feldweg entfallen, die mindestens 1 Mio. € gekostet hätte.
Die heutige Zufahrt zur Insel Rott soll als Sackgasse ausgeführt werden und wird so in der Planung zur reinen Anliegerstraße. Die Zufahrt zum Recyclingplatz und zur Insel Rott selbst erfolgt sodann über den neu zu bauenden Kreisverkehr. Sowohl mit Blick auf den Wohnraummangel, als auch mit Blick auf die Erschließungskosten des neuen Kreisverkehrs und der neuen Verbindungsstraße soll darüber hinaus auch ein ca. 3 ha großes Neubaugebiet entstehen. Dieses soll den Ortsrand in Richtung Dettenheim arrondieren.
Das Gewann Lochäcker ist heute landwirtschaftlich intensiv genutzt. Vom Gewerbegebiet Nord-West aus ist das Areal darüber hinaus mit einem großen Kanal untergraben. Dieser führt die Entwässerung des Gewerbegebietes in Richtung Klärwerk. Inwieweit der bereits vorhandene Kanal zur Entwässerung des angestrebten Baugebiets dienen kann wird sich im Rahmen der Erschließungsuntersuchungen der kommenden Monate zeigen.
Im weiteren Verfahren ist zunächst ein Erschließungsträger zu ermitteln. Anschließend werden die Vorplanungen vertieft. Diese umfassen neben der eigentlichen Erschließungsinfrastruktur auch den Umweltschutz und die Prüfung von Immissionen in das Plangebiet. In diesem Zusammenhang gilt es z.B. den Lärm aus dem angrenzenden Gewerbegebiet und den Aussiedlerhöfen zu ermitteln. Darüber hinaus werden sodann die ersten Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. Wie schon in früheren Verfahren strebt die Gemeinde auch hier wieder eine einvernehmliche, privatrechtliche Umlegung an und möchte nach Möglichkeit auf ein hoheitliches Umlegungsverfahren mit Enteignungen verzichten.

